Die Arbeit als Sachverständiger ist von außen an mich heran getragen worden.
Sachverständiger kommt von Sachverstand, und den zu erlangen ist quasi erste Konstrukteurspflicht. Das Lastenheft als Forderungskatalog bei der Neu-Konstruktion eines Produktes besteht im Bereich „Bau“ zu einem großen Teil aus bauphysikalischen und statischen Anforderungen, Ästhetik und Funktion werden quasi als selbstverständlich gesehen.
Zunächst eher Helfer in der Not bei der Planung des Baukörperanschlusses, bei der Montage oder auftretenden Funktionsmängeln, hat mit der Zeit die Schadensbegutachtung, Ursachenfindung und Mängelbehebung einen deutlich größeren Raum eingenommen.
Leider hat aber auch die Bereitschaft, sich gerichtlich auseinanderzusetzen, zugenommen.
Da die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ nicht geschützt, die Beurteilung der Qualifikation eines Sachverständigen von außen aber schwierig ist, habe ich mich zu einer Personen-Zertifizierung nach DIN/ISO 17024 entschlossen.
Der zertifizierte Sachverständige weist seine besondere Sachkunde und persönliche Eignung nach den in der DIN/ISO 17024 international festgelegten Kriterien nach. Er unterliegt einer regelmäßigen Qualitätskontrolle durch das zertifizierende Institut. Bestandteile dieser Qualitätskontrolle sind u.a. die jährliche Überwachung der Qualität der Gutachten und der regelmäßigen fachlichen Weiterbildung.
Der zertifizierte Sachverständige ist dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleichgestellt.